Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitsschutzgesetz – Grundzüge
Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss unter anderem eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen und bestellen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung der Betriebe nach dem Arbeitsschutzgesetz biete ich Ihnen mit Branchenerfahrung und Augenmaß.
Nach einer ersten Erhebung per Fragebogen zum Stand des Arbeitsschutzes in der Firma folgt eine Begehung des Betriebes. Nach der Begehung erhalten Sie ein Protokoll mit ersten Empfehlungen. Im Anschluß erstelle ich die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen für den Betrieb. Je nach den resultierenden Schutzmaßnahmen werden Unterweisungen und Betriebsanweisungen geschrieben. Ihr Betrieb wird im weiteren Verlauf von mir in allen Fragen des Arbeitsschutzes beraten.
Sobald der Arbeitsschutz in Ihrer Firma verankert ist, besteht die Möglichkeit, das dann bestehende System auszuweiten und zu einem Arbeitsschutzmanagement-System (AMS) nach dem nationalen Leitfaden und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu formen. Dieses AMS dient als Vorarbeit zu der Implementierung eines QM-Systems in Ihrer Firma.
International/On Tour
Für Tour- und Einzel-Produktionen fertige ich maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen und Dokumente, wie z.B. Unterweisungsvorlagen.
Sollten Sie mit ihrer Produktion nach Großbritannien reisen, erstelle ich die dort geforderten Health & Safety Policies, Method Statements und Risk-Assessment in englisch anhand der national erforderlichen Gesetzesverweise.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Vom Gesetzgeber „eigentlich“ gefordert und in der Praxis Geld und Nerven sparend koordiniere ich den Arbeitsschutz vor Ort auf Ihrer Produktion.
– Nach Arbeitsschutzgesetz als Koordinator für den Einsatz der beauftragten Dienstleister und Fremdfirmen
– Oder bei entsprechend aufwendigen Baustellen als SiGeKo, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung