25. März 2013: NEU: Bußgeldkatalog Arbeitsstättenverordnung
Neu im Rennen ist ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung:
http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/9BD1FF8F36D948AD9ABC153343055C9C.htm
Die zentrale Stellung der Gefährdungsbeurteilung wird dadurch unterstrichen, dass der Verstoß: „Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert“ der erste Punkt in dem Katalog ist und mit 3.000€ zu Buche schlagen kann. Dies gilt für Arbeitsstätten und auch für Baustellen.
Sollten bei Baustellen Sicherheitsvorkehrungen/ Schutzmaßnahmen nicht vorhanden sein, kann das 5.000€ kosten und wenn sie unvollständig sind „nur“ 3.500€. Nach meinen Erfahrungen in der Praxis ist es also nun an der Zeit etwas zu tun…
Und: schon wieder neue Arbeitsstättenrichtlinien…
Der Ausschuss für Arbeitsstätten ist fleißig. So wurde aktuell die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung neu gefasst. Hier wurden die geänderten und auch die neuen Sicherheitszeichen aus der DIN EN ISO 7010 aufgenommen. Außerdem wurden Details zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen geändert.
12. März 2013: Neue Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) zu Absturzgefahren und Brandschutz.
Bereits zum Ende des letzten Jahres wurden die ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen“ und die A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ neu herausgegeben.
In der ASR A2.1 wird der Betreiber einer Arbeitsstätte, z.B. einer Multifunktionshalle, verpflichtet, Maßnahmen gegen absturzgefahren zu treffen. Hier müssen zuerst technische Maßnahmen angewendet werden, also Absturzsicherungen/Lifelines.
In der ASR A2.2 ist neu die Verpflichtung für jeden Betrieb, Brandschutzhelfer auszubilden und zu bestellen. Es sollten mindestens 5% der Beschäftigten BSH sein. In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung, zu denen auch Lager zählen, sollen es mehr sein.